Die privaten Krankenversicherungen, Beihilfe sowie BG (Unfallversicherungen) übernehmen die Kosten ganz oder anteilig, je nach ihrem abgeschlossenen Tarif. Bitte informieren sie sich vorher bei Ihrer Versicherung, der Rechnungsbetrag für erbrachte Behandlungen ist in jedem Fall komplett zu entrichten.
Als Privatpraxis kann ich leider keine Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sollten sie keine zeitnahen Termine bei einem Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen bekommen, was häufig bei Hausbesuchen der Fall ist, können sie mit den Krankenkassen eine Kostenübernahme oder Beteiligung für Privattermine vereinbaren. Für nähere Informationen können Sie mich hierzu gerne kontaktieren.
Als Selbstzahler benötigen Sie ein Privatrezept eines Arztes um von mir behandelt zu werden.
